Ausbildung zum Heißluftballonpiloten
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Sie träumen schon lange davon, einmal selbst am Brenner zu stehen und die Freiheit zu genießen?
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Sie sind so fasziniert vom Ballonfahren und möchten nun selbst Pilot werden?
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Sie haben bereits einen Pilotenschein und möchten nun auch Heißluftballone fahren?
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Sie sind bereits Ballonpilot und benötigen eine Schulungsfahrt?
Kein Problem für uns!
Denn im Jahr 2021 habe ich erfolgreich meine Ausbildung zum Pilotenlehrer abgeschlossen und darf nun hoffentlich viele Pilotenanwärter auf ihrem Weg zur Pilotenlizenz begleiten.
Zur Info: Die von Ihnen anzustrebende Lizenz heißt BPL (balloon pilot licence = Ballonpilotenlizenz)
Die Ausbildung zum Ballonpiloten besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung. Ein Mindestalter für die Ausbildung gibt es nicht, allerdings muss man für die Prüfung 16 Jahre alt sein.
Die theoretische Ausbildung umfasst aktuell folgende neun Fächer und muss mit einer schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde abgeschlossen werden:
- Luftrecht
- menschliches Leistungsvermögen
- Flugleistung und Flugplanung
- Meteorologie
- Grundlagen des Fliegens
- Betriebsverfahren
- allgemeine Luftfahrzeugkunde in Bezug auf Ballone
- Navigation
- Kommunikation
Parallel zur Theorieausbildung sollte auch die praktische Ausbildung erfolgen, da die praktische Prüfung spätestens 24 Monate nach der Theorieprüfung absolviert werden muss.
In der praktischen Ausbildung sind folgende Mindestanforderungen festgelegt:
- Mindestens 16 Stunden Flugunterricht
- davon mindestens 12 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer und mindestens 30 Minuten beaufsichtigter Alleinflug
- 10 Ballonaufrüstungen
- 20 Starts und Landungen
Die Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen und im Anschluss erhalten Sie dann Ihre Pilotenlizenz.
Wir haben Ihre Interesse geweckt?
Sprechen Sie uns an und wir besprechen individuell das weitere Vorgehen bzw. die Anforderungen.
Denn wie heißt es doch so schön: "Tausend Wege führen ans Ziel"
Hinweis für Ballonfahrer und Pilotenschüler:
Ich bin aktuell berechtigt folgende Fahrten durchzuführen:
BFCL.130 b) --> Praktische Ausbildungsfahrten zum Erwerb der BPL-Lizenz
BFCL.150 b)1. --> Alle Schulungsfahrten zur Gruppenerweiterung (minimum 2) bis einschließlich Gruppe D möglich
BFCL.160 a)1.ii) --> Schulungsfahrt zur Aufrechterhaltung der Rechte
BFCL.215 d)1.ii --> Fahrt mit Lehrer oder unter seiner Aufsicht (‚180 Tage Regel‘)
BFCL.215 d)2.ii --> Schulungsfahrt (praktischer Teil der Auffrischung gewerblich)
Achtung: Die oft „Überprüfungsfahrt“ genannte Schulungsfahrt für die gewerblichen Piloten nach BFCL.215 d)2.i kann ich aktuell leider (noch) nicht durchführen
Sollten Fragen sein oder es wird kurzfristig eine solche Fahrt benötigt, einfach kurz melden.
Des weiteren bin ich als Lehrer bei der "DFSV-ATO" und der "Balloakademie Süd" eingetragen und kann für alle dort gemeldeten Schüler Ausbildungsfahrten anbieten.